Während des gesamten Antragsverfahrens haben Sie einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse. Die Beratung kann auch schon vor der Antragstellung erfolgen. Auch wenn bei einem plötzlich eintretendem Pflegefall kaum Zeit dafür ist, lohnt sich die fachliche Beratung durch Experten.
nInsbesondere die regelmäßig vorge-schriebenen Beratungsgespräche für Pflege-personen durch einen Pflegedienst sind für die Qualität in der Pflege und den Leistungsbezug notwendig.
GUT ZU WISSEN:
nDie Kosten der Beratung werden von der Pflegekasse vollständig übernommen. Ein Antrag ist hier nicht notwendig.
Wer eine alternative oder zusätzliche Beratung erhalten möchte, kann in der Datenbank des Pflegenetz Sachsen verschiedene Beratungsschwerpunkte auswählen.
Unabhängig von der gesetzlich zugesicherten Pflegeberatung gibt es die Möglichkeit zu einer psychologischen Online-Beratung für pflegende Angehörige.