Dazu zählen körperlich nicht begründbare seelische Erkrankungen. Es können aber auch seelische Störungen sein, die eine körperliche Ursache haben. Zum Beispiel können Verletzungen des Gehirns durch einen Unfall oder eine Hirnhautentzündung Auswirkungen auf die Psyche haben. Häufig sind Suchterkrankungen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen oder schwere Depressionen ein Grund für eine gesetzliche Betreuung.