2023 – Neue Kurstermine
Mo. 5.6., Di. 6.6., Mi. 7.6. Mo. 12.6., Di. 13.6., Mi. 13.6 und Mo. 19.06.
Kursgebühr: 380,80 Euro (inkl. 19% MwSt)
Ratenzahlung möglich
Anmeldung bitte an: anmeldung@aubisoka.de
oder telefonisch an 0173-6319643
Inhalt der Schulung für Entlastungsangebote
-
Den Teilnehmenden sollen Informationen zum Krankheits- und Behinderungsbild, mögliche Ursachen und Behandlungsformen vermittelt werden. In lebensbedrohlichen Situationen können die Helfenden adäquat reagieren.
Grundkenntnisse alterstypischer Erkrankungen
- B. Demenz, Depression, Apoplex, Mb. Parkinson, Diabetes mellitus, Multimorbidität
- Diagnostik, Abgrenzung
- im Zusammenhang mit den Erkrankungen einhergehende Einschränkungen und Gefahren, z. B. in der Mobilität, bei der Ernährung (Schluckstörungen, Ernährung im Alter, gemindertes Durstgefühl), bei der Kommunikation
- Umgang mit u. a. herausforderndem Verhalten, „Lauftendenz“
- Erläuterung der wichtigsten Medikamente, ihre Wirkungsweisen und Begleiterscheinungen (Medikamenteneinnahme)
Grundkenntnisse für Notfallsituationen
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen, auch krankheitsspezifisch auftretenden, Not-fall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
- Handeln im Notfall (1. Hilfe)
- Überprüfung der Vitalzeichen
- Absetzen eines Notrufs
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe Maßnahmen werden theoretisch vermittelt und diese Schulung ersetzt keinen erste Hilfe Kurs!
-
Die Helfenden begleiten und unterstützen pflegebedürftige Menschen, wobei sie deren individuelle Gewohnheiten und Vorlieben berücksichtigen. Dabei sind sie in der Lage, den Unterstützungs- und Hilfebedarf der Pflegebedürftigen zu erkennen. Die Helfenden erkennen somatische und kognitive Beeinträchtigungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, bewältigen herausfordernde Situationen, insbesondere im Umgang mit demenziell erkrankten Personen und richten ihren sensiblen und wertschätzen-den Umgang mit pflegebedürftigen Personen personenzentriert aus.
Die Helfenden sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit Veränderungen, welche durch die Pflegebedürftigkeit entstehen können bzw. bereits entstanden sind, auseinander zu setzen. Sie erhalten im Gespräch Hinweise und Tipps zur eigenen Entlastung und Hilfestellung für den Umgang mit pflege-typischen Problemen.
In der Schulung von Beschäftigten in reinen Entlastungsangeboten werden keine Methoden der Betreuung vermittelt.
Beurteilung der Gesamtsituation der Pflegebedürftigen
- Wahrnehmung und Berücksichtigung des Lebensumfeldes der/des Betreuten
- Belastungsfaktoren und Selbstfürsorge / Selbstmanagement pflegender Angehöriger
- Rolle der/des Helfenden, Kenntnisse zum Handlungsrahmen, Erkennen von eigenen Grenzen
- Zusammenarbeit mit allen Akteuren zur Optimierung der Versorgung der/des Pflegebedürftigen sowie pflegender Angehöriger
-
In diesem Modul sollen die für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige relevanten gesetzlichen Grundlagen vorgestellt werden. Das umfasst sowohl bundes- als auch landesrechtliche Regelungen. Die Ziele der Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen vorgestellt werden. Die Helfenden können so ihr eigenes Handeln in den gesetzlichen Rahmen einordnen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetzliche Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Angebote zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a ff SGB XI)
- Landesgesetzliche Regelungen im Kontext des SGB XI, insbesondere die Pflegeunterstützungs-verordnung
- für pflegende Angehörige relevante Gesetzesregelungen sowie Möglichkeiten der Beantragung von Leistungen (z. B. §§ 18, 19, 36 bis 42 SGB XI) sowie unterstützende Leistungen:
- der Krankenversicherung
- der Rentenversicherung
- der Sozialhilfe
- des Schwerbehindertenrechts
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- rechtliche Rahmenbedingungen (Schweigepflicht, Datenschutz, Betreuungsrecht)
-
Die Helfenden verfügen über eine personen- und situationsorientierte Kommunikationsfähigkeit, die ihnen einen adäquaten Umgang mit Konfliktsituationen ermöglicht.
Kommunikation und Gesprächsführung
- verbale und nonverbale Kommunikation
- Strategien zur Konfliktlösung
- Validation (Gesprächsführung bzw. Gesprächstechniken ausgerichtet auf Demenzerkrankte/Schwerstkranke)
- Regeln zur wertschätzenden Kommunikation
-
Die Helfenden unterstützen pflegebedürftige Personen bei der Haushaltsführung und übernehmen zeitweise entsprechende Tätigkeiten, wobei sie die Grundsätze eines hygienischen Vorgehens berück-sichtigen. Sie sind sich der Bedeutung der gemeinsamen Erledigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten im Sinne einer sinnstiftenden Betätigung insbesondere für Menschen mit Demenz bewusst.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Grundsätze der Hygiene im häuslichen Bereich und Infektionshygiene
- Reinigung des Wohnbereiches und von Textilien
- Lebensmittelbevorratung und Speisenzubereitung
- Beteiligung der Pflegebedürftigen an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unfallverhütung im Haushalt
Inhalt der Schulung für Betreuungsangebote
-
Den Teilnehmenden sollen Informationen zum Krankheits- und Behinderungsbild, mögliche Ursachen und Behandlungsformen vermittelt werden. In lebensbedrohlichen Situationen können die Helfenden adäquat reagieren.
Grundkenntnisse alterstypischer Erkrankungen
- B. Demenz, Depression, Apoplex, Mb. Parkinson, Diabetes mellitus, Multimorbidität
- Diagnostik, Abgrenzung
- im Zusammenhang mit den Erkrankungen einhergehende Einschränkungen und Gefahren, z. B. in der Mobilität, bei der Ernährung (Schluckstörungen, Ernährung im Alter, gemindertes Durstgefühl), bei der Kommunikation
- Umgang mit u. a. herausforderndem Verhalten, „Lauftendenz“
- Erläuterung der wichtigsten Medikamente, ihre Wirkungsweisen und Begleiterscheinungen (Medikamenteneinnahme)
Grundkenntnisse für Notfallsituationen
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen, auch krankheitsspezifisch auftretenden, Not-fall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
- Handeln im Notfall (1. Hilfe)
- Überprüfung der Vitalzeichen
- Absetzen eines Notrufs
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe Maßnahmen werden theoretisch vermittelt und diese Schulung ersetzt keinen erste Hilfe Kurs!
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Die Helfenden begleiten und unterstützen pflegebedürftige Menschen, wobei sie deren individuelle Gewohnheiten und Vorlieben berücksichtigen. Dabei sind sie in der Lage, den Unterstützungs- und Hilfebedarf der Pflegebedürftigen zu erkennen. Die Helfenden erkennen somatische und kognitive Beeinträchtigungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, bewältigen herausfordernde Situationen, insbesondere im Umgang mit demenziell erkrankten Personen und richten ihren sensiblen und wertschätzen-den Umgang mit pflegebedürftigen Personen personenzentriert aus.
Die Helfenden sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit Veränderungen, welche durch die Pflegebedürftigkeit entstehen können bzw. bereits entstanden sind, auseinander zu setzen. Sie erhalten im Gespräch Hinweise und Tipps zur eigenen Entlastung und Hilfestellung für den Umgang mit pflege-typischen Problemen.
In der Schulung von Beschäftigten in reinen Entlastungsangeboten werden keine Methoden der Betreuung vermittelt.
Beurteilung der Gesamtsituation der Pflegebedürftigen
- Wahrnehmung und Berücksichtigung des Lebensumfeldes der/des Betreuten
- Belastungsfaktoren und Selbstfürsorge / Selbstmanagement pflegender Angehöriger
- Rolle der/des Helfenden, Kenntnisse zum Handlungsrahmen, Erkennen von eigenen Grenzen
- Zusammenarbeit mit allen Akteuren zur Optimierung der Versorgung der/des Pflegebedürftigen sowie pflegender Angehöriger
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In diesem Modul sollen die für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige relevanten gesetzlichen Grundlagen vorgestellt werden. Das umfasst sowohl bundes- als auch landesrechtliche Regelungen. Die Ziele der Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen vorgestellt werden. Die Helfenden können so ihr eigenes Handeln in den gesetzlichen Rahmen einordnen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetzliche Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Angebote zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a ff SGB XI)
- Landesgesetzliche Regelungen im Kontext des SGB XI, insbesondere die Pflegeunterstützungs-verordnung
- für pflegende Angehörige relevante Gesetzesregelungen sowie Möglichkeiten der Beantragung von Leistungen (z. B. §§ 18, 19, 36 bis 42 SGB XI) sowie unterstützende Leistungen:
- der Krankenversicherung
- der Rentenversicherung
- der Sozialhilfe
- des Schwerbehindertenrechts
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- rechtliche Rahmenbedingungen (Schweigepflicht, Datenschutz, Betreuungsrecht)
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Die Helfenden verfügen über eine personen- und situationsorientierte Kommunikationsfähigkeit, die ihnen einen adäquaten Umgang mit Konfliktsituationen ermöglicht.
Kommunikation und Gesprächsführung
- verbale und nonverbale Kommunikation
- Strategien zur Konfliktlösung
- Validation (Gesprächsführung bzw. Gesprächstechniken ausgerichtet auf Demenzerkrankte/Schwerstkranke)
- Regeln zur wertschätzenden Kommunikation
Inhalt der Schulung für Betreuungs- und Entlastungsangebote (Kombi-Angebote)
-
Den Teilnehmenden sollen Informationen zum Krankheits- und Behinderungsbild, mögliche Ursachen und Behandlungsformen vermittelt werden. In lebensbedrohlichen Situationen können die Helfenden adäquat reagieren.
Grundkenntnisse alterstypischer Erkrankungen
- B. Demenz, Depression, Apoplex, Mb. Parkinson, Diabetes mellitus, Multimorbidität
- Diagnostik, Abgrenzung
- im Zusammenhang mit den Erkrankungen einhergehende Einschränkungen und Gefahren, z. B. in der Mobilität, bei der Ernährung (Schluckstörungen, Ernährung im Alter, gemindertes Durstgefühl), bei der Kommunikation
- Umgang mit u. a. herausforderndem Verhalten, „Lauftendenz“
- Erläuterung der wichtigsten Medikamente, ihre Wirkungsweisen und Begleiterscheinungen (Medikamenteneinnahme)
Grundkenntnisse für Notfallsituationen
Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen, auch krankheitsspezifisch auftretenden, Not-fall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können.
- Handeln im Notfall (1. Hilfe)
- Überprüfung der Vitalzeichen
- Absetzen eines Notrufs
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe Maßnahmen werden theoretisch vermittelt und diese Schulung ersetzt keinen erste Hilfe Kurs!
-
Die Helfenden begleiten und unterstützen pflegebedürftige Menschen, wobei sie deren individuelle Gewohnheiten und Vorlieben berücksichtigen. Dabei sind sie in der Lage, den Unterstützungs- und Hilfebedarf der Pflegebedürftigen zu erkennen. Die Helfenden erkennen somatische und kognitive Beeinträchtigungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, bewältigen herausfordernde Situationen, insbesondere im Umgang mit demenziell erkrankten Personen und richten ihren sensiblen und wertschätzen-den Umgang mit pflegebedürftigen Personen personenzentriert aus.
Die Helfenden sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit Veränderungen, welche durch die Pflegebedürftigkeit entstehen können bzw. bereits entstanden sind, auseinander zu setzen. Sie erhalten im Gespräch Hinweise und Tipps zur eigenen Entlastung und Hilfestellung für den Umgang mit pflege-typischen Problemen.
In der Schulung von Beschäftigten in reinen Entlastungsangeboten werden keine Methoden der Betreuung vermittelt.
Beurteilung der Gesamtsituation der Pflegebedürftigen
- Wahrnehmung und Berücksichtigung des Lebensumfeldes der/des Betreuten
- Belastungsfaktoren und Selbstfürsorge / Selbstmanagement pflegender Angehöriger
- Rolle der/des Helfenden, Kenntnisse zum Handlungsrahmen, Erkennen von eigenen Grenzen
- Zusammenarbeit mit allen Akteuren zur Optimierung der Versorgung der/des Pflegebedürftigen sowie pflegender Angehöriger
-
In diesem Modul sollen die für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige relevanten gesetzlichen Grundlagen vorgestellt werden. Das umfasst sowohl bundes- als auch landesrechtliche Regelungen. Die Ziele der Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen vorgestellt werden. Die Helfenden können so ihr eigenes Handeln in den gesetzlichen Rahmen einordnen.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetzliche Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Angebote zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a ff SGB XI)
- Landesgesetzliche Regelungen im Kontext des SGB XI, insbesondere die Pflegeunterstützungs-verordnung
- für pflegende Angehörige relevante Gesetzesregelungen sowie Möglichkeiten der Beantragung von Leistungen (z. B. §§ 18, 19, 36 bis 42 SGB XI) sowie unterstützende Leistungen:
- der Krankenversicherung
- der Rentenversicherung
- der Sozialhilfe
- des Schwerbehindertenrechts
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- rechtliche Rahmenbedingungen (Schweigepflicht, Datenschutz, Betreuungsrecht)
-
Die Helfenden verfügen über eine personen- und situationsorientierte Kommunikationsfähigkeit, die ihnen einen adäquaten Umgang mit Konfliktsituationen ermöglicht.
Kommunikation und Gesprächsführung
- verbale und nonverbale Kommunikation
- Strategien zur Konfliktlösung
- Validation (Gesprächsführung bzw. Gesprächstechniken ausgerichtet auf Demenzerkrankte/Schwerstkranke)
- Regeln zur wertschätzenden Kommunikation
-
Die Helfenden unterstützen pflegebedürftige Personen bei der Haushaltsführung und übernehmen zeitweise entsprechende Tätigkeiten, wobei sie die Grundsätze eines hygienischen Vorgehens berück-sichtigen. Sie sind sich der Bedeutung der gemeinsamen Erledigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten im Sinne einer sinnstiftenden Betätigung insbesondere für Menschen mit Demenz bewusst.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Grundsätze der Hygiene im häuslichen Bereich und Infektionshygiene
- Reinigung des Wohnbereiches und von Textilien
- Lebensmittelbevorratung und Speisenzubereitung
- Beteiligung der Pflegebedürftigen an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unfallverhütung im Haushalt
„Tue Gutes und Rede Darüber“

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